So sichern Sie sich nach dem Brexit datenschutzrechtlich am besten ab

Der Brexit-Deal ist in Kraft. Zwar wird Großbritannien noch bis zum 30.06.2021 wie ein EU-Staat behandelt, danach ist das Land aber ein Drittstaat. Viele Unternehmer haben gehofft, bei Tools und Anbietern mit Sitz in UK trotzdem datenschutzrechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Das wird in Zukunft aber doch nicht so einfach wie gedacht. Wir erklären, wie Sie trotzdem datenschutzrechtlich korrekt handeln können, wenn Sie weiterhin Daten in das Vereinigte Königreich in UK übermitteln möchten.