Irreführende Preisangaben
Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, gegenüber Verbrauchern die Vorgaben der Preisangabenverordnung (PAngV) zu beachten.
Oberstes Gebot: Preisklarheit und Preiswahrheit.
Bedeutet: Sie müssen den Endpreis angeben, also den Bruttopreis, den der Verbraucher letztlich zu zahlen hat. Zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sind gesondert aufzuführen. Im Sinne der Preisklarheit müssen diese Angaben für den Verbraucher gut auffindbar und wahrnehmbar sein.






