Nichtbeachtung von Informations- und Kennzeichnungspflichten

Als Unternehmer treffen Sie Informationspflichten gegenüber Verbrauchern.  Hierbei sind spezielle Kennzeichnungspflichten zu beachten, von denen Sie betroffen sind, sobald Sie die jeweiligen Produkte vertreiben. Da sie dem Schutz des Verbrauchers dienen, werden Sie als Marktverhaltensregelungen wettbewerbsrechtlich geschützt.

Bieten Sie beispielsweise Lebensmittel in Ihrem Onlineshop an, sind ein Zutatenverzeichnis und das Mindesthaltbarkeitsdatum u.a. notwendige Angaben. Bei Elektrogeräten wie Kühlschränken oder Waschmaschinen darf die Energieeffizienzklasse nicht fehlen.