AGB für Online Shops: So starten Sie 2021 erfolgreich durch und werden nicht abgemahnt

Corona hat das Land weiter im Griff. Viele Händler müssen jetzt digitalisieren und über den eigenen Online Shop verkaufen, um wirtschaftlich zu überleben. Die eigenen AGB sind dabei die rechtliche Basis jedes Online Shops. Beim Thema “AGB und Online Shops” gibt es für Shopbetreiber aber viele offene Fragen: Brauche ich überhaupt AGB? Welche Klauseln sind erlaubt? Wo müssen die AGB im Shop eingebunden werden? Woher bekomme ich AGB für meinen Shop? Was kostet die Erstellung von Shop AGB durch einen Anwalt oder kann ich einfach kostenlos AGB aus dem Internet übernehmen? Wir zeigen Shopbetreibern Schritt für Schritt, worauf Sie achten müssen.

Was sind AGB, wer braucht AGB?

AGB

AGB sind der rechtliche Rahmen für alle Verträge, die Unternehmer (in ihrem eigenem Shop, als Händler bei Amazon oder als Dienstleister) mit Ihren Kunden abschließen. AGB ist die Abkürzung für “Allgemeine Geschäftsbedingungen”. AGB bilden also den rechtlichen Rahmen für Geschäfte, die Sie mit Ihren Kunden über Ihren Online-Shop abschließen. Sie sind – im Gegensatz zu einmal und  individuell ausgehandelten Verträgen – vorformulierte Vertragsbedingungen, die Sie als Shopbetreiber für beliebig viele Verträge nutzen können.

Die gesetzliche Abstufung für Verträge sehen so aus:

  1. Individuell ausgehandelte Verträge
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen
  3. Gesetzliche Regelungen

Individualverträge

Individuell ausgehandelte Verträge haben immer Vorrang vor AGB oder den gesetzlichen Regelungen. In “normalen” Online-Shops spielen Individualverträge aber keine Rolle.

Wichtig ist aber: Wenn Sie Ihren Kunden etwa auf eine E-Mail-Anfrage hin etwas zusichern, ist das ebenfalls eine Individualabrede. Als Shopbetreiber können Sie sich dann später nicht darauf berufen, dass in Ihren AGB etwas anderes vereinbart war.

Gesetzliche Regelungen

Auch ohne AGB hängen die Verträge, die Sie in Ihrem Shop abschließen natürlich nicht im rechtsfreien Raum. Hat ein Shop keine AGB, würden die gesetzlichen Regelungen gelten. Das Problem dabei ist aber: zum Thema Onlinehandel gibt es kaum Regelungen im über 100 Jahre alten BGB. Die gesetzlichen Regelungen betreffen häufig nicht die Punkte, die Sie in einem Online-Shop umsetzen müssen.

An der Stelle kommen Ihre AGB ins Spiel: Mit AGB können Sie zahlreiche Punkte wie Vertragsschluss, Zahlung, Lieferung, Verzug des Kunden usw. nach Ihren Vorstellungen regeln.

Bei Verträgen mit Verbrauchern (B2C) müssen Sie aber aufpassen, da hier viele Klauseln abgemahnt werden können, die gegenüber Unternehmern (B2) problemlos erlaubt sind.

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2. Gibt es eine Pflicht, AGB zu verwenden?

Es gibt – eigentlich – keine gesetzliche Pflicht, in einem Online-Shop eigene Geschäftsbedingungen zu verwenden. Weder im Internet noch in der Offline-Welt können Sie also abgemahnt werden, weil Sie keine AGB haben. Indirekt gibt es aber doch eine AGB-Pflicht, wenn Sie über Ihren Shop (auch) an private Kunden verkaufen, also im B2C-Bereich tätig sind.

Hier gibt es nämlich zahlreiche gesetzlich vorgeschriebene Belehrungs- und Informationspflichten. Diese können sinnvoll aber dann nur in AGB umgesetzt werden.

Einige dieser Pflichtangaben sind etwa:

  • Vertragliche Vereinbarung über Rücksendekosten bei Widerruf
  • Wie genau erfolgt der Vertragsschluss?
  • Gibt es Regelungen zur Rücksendung oder Kulanzregelungen?
  • Wie kann gezahlt werden?
  • Wie wird geliefert?

Deshalb ist es vor allem bei Shops, die an Privatkunden verkaufen (also B2C Shops), indirekt doch notwendig, eigene AGB zu verwenden. Vor allem in diesem Bereich ist oft eine Rechtsberatung zu AGB & Widerruf nötig, da das Fernabsatzrecht sehr kompliziert ist und Fehler und Rechtsverstöße  oft zu teuren Abmahnungen führen.

3. B2B oder B2C: Gewerbliche Kunden oder Endverbraucher?

Die Entscheidung, ob Sie in Ihrem Shop an Verbraucher (B2C), Unternehmer (B2B) oder beide Gruppen verkaufen liegt natürlich allein bei Ihnen.

Für die AGB und den Aufbau des Shops ist diese Unterscheidung aber sehr wichtig:

  1. Wenn Sie auch an private Kunden verkaufen unterliegt Ihr gesamter Shop den zahlreichen und sehr strengen Vorschriften des Fernabsatzrechts (Widerruf, Buttonlösung, Preisangaben& Co.).
  2. Viele AGB-Klauseln, die gegenüber Unternehmern erlaubt sind können abgemahnt werden, wenn diese Klauseln in AGB verwendet werden, die auch für private Endkunden genutzt werden.

Hintergrund ist der strenge Verbraucherschutz in der EU, der sich auch auf die inhaltlichen Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen auswirkt. Es gibt zahlreiche unzulässige Klauseln im B2C-Bereich, die aus diesem Grund massenhaft abgemahnt werden.

Wichtig ist also, dass Sie sich vor dem Erstellen der AGB darüber klar sein müssen, ob Sie die AGB nur für Unternehmer, nur für Verbraucher oder für beide Gruppen verwenden wollen.

Bei reinen B2B Shops reicht es übrigens nicht, einfach “Wir verkaufen nur an Unternehmer” auf die eigene Internetseite zu schreiben. Hier sind noch einige andere Abgrenzungen zu Verträgen mit Verbrauchern nötig.

4. Einbinden von AGB im Shop

Ein weiteres häufiges Missverständniss:

Es ist nicht ausreichend, AGB einfach irgendwo im eigenen Shop online zu stellen. Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nur dann Bestandteil eines Vertrages, wenn sie wirksam nach den gesetzlichen Vorgaben in diesen Vertrag einbezogen werden. Wirksam einbezogen sind ABG nach § 305 II BGB, wenn der Verwender:

  • bei Vertragsschluss ausdrücklich auf die AGB hinweist und
  • der Vertragspartner die Möglichkeit hat, von diesen AGB in zumutbarer Weise Kenntnis zu nehmen.

Dies gilt natürlich auch für AGB und Verträge, die über das Internet geschlossen werden.

Wie binde ich AGB in meinem Online-Shop korrekt ein?

Der Hinweis auf die AGB muss so deutlich gestaltet sein, dass auch ein Durchschnittskunde den Hinweis beim flüchtigen Lesen nicht übersehen kann. Ein versteckter oder unklarer Hinweis kann dazu führen, dass die AGB im Zweifel nicht einbezogen werden und dementsprechend die für den Unternehmer oft ungünstigeren Regelungen das BGB gelten.

Am sichersten für die Einbeziehung ist es, den Kunden vor Abschluss der Bestellung zwingend mit den Internet AGB zu konfrontieren. Dies kann dadurch geschehen, dass der Kunde vor der Bestellung die allgemeinen Geschäftsbedingungen auf seinem Bildschirm zu Gesicht bekommt oder die AGB  bestätigen muss, etwa per Checkbox.

Möglich ist auch, dass der Kunde eine Bestellung erst dann absenden kann, nachdem er die AGB komplett durchgescrollt hat. Dies ist heute aber kaum noch üblich.

Muss ich bei der Einbindung von AGB eine Checkbox/ ein Häkchen setzen?

Das Gesetz sagt, bei der Einbeziehung von AGB muss:

  • der Unternehmer den Kunden auf die AGB hinweisen,
  • der Kunde muss die AGB einsehen können,
  • der Kunde mit der Geltung der AGB einverstanden sein.

Eine gesetzliche Pflicht, die AGB per Häkchen oder Checkbox bestätigen zu lassen, gibt es also nicht.

Auch ein deutlicher Hinweis im Bestellprozess wie etwa “Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen” verbunden mit einem direkten Link auf die AGB reichen für die wirksame Einbeziehung aus.

Der Vorteil der Checkbox-Lösung ist aber, das man sich später eventuell Diskussionen mit den Kunden darüber erspart, ob es auf der Seite überhaupt AGB gab und ob diese deutlich genug dargestellt wurden. Im Endeffekt ist dies also eher eine reine Geschmacksfrage. Da die Nutzer aber daran gewöhnt sind die AGB per Checkbox zu bestätigen spricht zumindest nichts dagegen.

Ist ein Download der AGB möglich, können auch umfangreichere AGB wirksam einbezogen werde. Nicht ausreichend ist aber die bloße Erwähnung der AGB im Hauptmenü einer Website.

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Was sagen die Gerichte?

Die Rechtsprechung hat in den letzten Jahren eine Reihe von Vorgaben zur Einbindung und Darstellung von AGB aufgestellt:

  • die AGB müssen auf dem Bildschirm lesbar sein, das Lesen darf keine Lupe erfordern
  • der Text muss sprachlich und inhaltlich klar sein
  • die AGB müssen deutlich und sinnvoll gegliedert sein und müssen ein Mindestmaß an Übersichtlichkeit aufweisen
  • die AGB dürfen nicht zu lang sein

Die von einigen Gerichten (LG Ravensburg CR 1992, 1473; LG Aachen NJW 1991, 2160) vertretene Auffassung, wegen der Flüchtigkeit der Darstellung und der schlechten Lesbarkeit am Bildschirm dürfen AGB dort nur aus wenigen Sätzen bestehen, ist veraltet. Zum einen hat sich der Kunde bewusst dafür entschieden, das Internet für Bestellungen zu nutzen. Zum anderen ist es auch problemlos möglich, die AGB auszudrucken oder zu speichern. Allerdings haben Gerichte auch entscheiden, dass eine Lesedauer von 80 Minuten (!) nicht dazu führen, dass AGB unwirksam sind.

Wenn Sie einen Rechtsanwalt mit der Erstellung von AGB beauftragen, sollten Sie also auch immer darauf achten, dass der Anwalt Sie auch in Bezug auf die wirksame Einbeziehung berät. Denn die schönsten Geschäftsbedingungen nutzen nichts, wenn diese nicht wirksam Vertragsbestandteil geworden sind.

5. In welcher Sprache müssen AGB verfasst sein?

Ein weiteres Problem bei allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Sprache, in denen diese abgefasst sind. Grundsätzlich müssen AGB in einer dem Nutzer verständlichen Sprache zur Verfügung stehen. Das ist zumindest für die Muttersprache der Kunden immer der Fall. Da die meisten Seiten im Netz jedoch englischsprachig sind, ist die wirksame Einbeziehung englischer AGB zumindest nicht grundsätzlich unzulässig.

Problem 1: Jedes Land beurteilt diese Frage anders. Zumindest die deutschen Gerichte sind immer häufiger der Auffassung, dass AGB, Widerrufsbelehrung, Impressum & Co. auch in deutscher Sprache angeboten werden müssen, wenn Shops (auch) an deutsche Kunden verkaufen.

Problem 2: Eine andere Frage als die Frage der Sprache (also der bloßen Übersetzung der deutschen AGB) ist die Frage des anwendbaren Rechts. Wenn Sie als Shopbetreiber im Rahmen der Internationalisierung einen Shop für französische Nutzer aufsetzen, dann kann es sein, dass Ihre AGB nicht nur sprachlich, sondern auch inhaltlich dem französischen Recht entsprechen müssen. Das sind aber Ausnahmefälle. In der Regel kommen die meisten Shops mit einer Übersetzung ihrer deutschen AGB auch im internationalen Handel klar.

Wenn Sie eine Internationale Ausrichtung Ihres Shops planen fragen Sie dazu im Zweifel besser einen Anwalt. Sie finden ein Angebot meiner Kanzlei für eine umfassende Shopprüfung hier:

AGB für B2C Shops:
https://www.e-recht24.de/mitglieder/check-online-shop-b2c-agb/

AGB für B2B-Shops:
https://www.e-recht24.de/mitglieder/check-online-shop-b2b-agb/

6. Kopieren fremder AGB

Von der Übernahme fremder AGB durch Copy & Paste rate ich dringend ab. Aus Gründen:

  • Sie können für AGB Klau vom Verwender der AGB abgemahnt werden: Der Betreiber der Webseite oder des Shops, von dem Sie die AGB übernommen haben, kann wettbewerbsrechtliche Ansprüche, etwa über eine Abmahnung, geltend machen.
  • Es ist nicht gesagt, dass die fremden AGB rechtssicher sind: Unter Umständen wurden diese AGB ebenfalls per copy & paste zusammenkopiert. Solche AGB werden Ihnen dann rechtlich nichts nutzen. Sie riskieren aber trotzdem, dass Sie für fehlerhafte Formulierungen in diesen AGB verantwortlich gemacht werden. Selbstgemachte oder selbstgeklaute AGB schaden oft mehr als sie nutzen.
  • Sie können vom Verfasser der AGB abgemahnt werden:  AGB unterliegen dem rechtlichen Schutz des  Verfassers. Wenn Sie fremde AGB einfach übernehmen, müssen Sie damit rechnen, vom Verfasser (in der Regel einem Rechtsanwalt) kostenpflichtig auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden. Und einem Anwalt seine geistige Arbeit zu klauen ist nicht die beste Idee für den Start in die Selbständigkeit.
  • Es ist nicht sicher, dass die AGB zu Ihrem Geschäft passen: Wurden die fremden AGB von einem Anwalt erstellt, beziehen sich diese AGB auf ein konkretes Geschäftsmodell eines anderen Unternehmens. Gerade im Bereich relativ neuer Geschäftsmodelle im Internet reicht es nicht aus, auf bestehende AGB zurückzugreifen, diese müssen auf den jeweiligen Anbieter abgestimmt werden. Selbst kleine Unterschiede im Geschäftsmodell können aus rechtlicher Sicht große Auswirkungen haben.

7. Muster-AGB

Oft fragen mich Mandanten nach “Muster-AGB” für ihre Website oder ihr Unternehmen. Es gibt aber keine allgemeingültigen Muster, die für alle Geschäftsmodell anwendbar sind.

In den AGB eines Providers müssen grundsätzlich andere Regelungen enthalten sein als bei einem Onlineshop, der Handys oder iPads verkauft. Die AGB eines Webdesigners unterscheiden sich ebenfalls in wesentlichen Punkten von den AGB eines Suchmaschinenoptimierer oder einer Werbeagentur. Aus Mustern die richtigen Regelungen heraus zu finden ist für Nichtjuristen oft unmöglich.

Aber wie finden Sie heraus, was für AGB Sie benötigen?

Was müssen Sie zu Ihren AGB vorher bedenken?

AGB müssen immer auf Ihr Geschäftsmodell abgestimmt sein. Als Grundgerüst sollten Sie folgende Einordnung vonehmen:

1. Was bieten Sie an?

  • AGB für den Verkauf von Waren und/oder
  • AGB für den Verkauf digitaler Inhalte und/oder
  • AGB für Dienstleistungen

Diese AGB sehen dann im Detail jeweils unterschiedliche Regelungen vor. Wenn Sie digitale Inhalte anbieten, dann benötigen Sie natürlich andere AGB Klauseln als für den Verkauf von T-Shirts oder für einen Handwerksbetrieb. Wenn Sie mehrere Punkte zusammen umsetzen wollen, kommen Sie meist nicht um einen Beratung durch einen Rechtsanwalt herum.

2. Unternehmer, private Endnutzer oder beide Gruppen?

Die Unterscheidung zwischen Shops für private Endkunden (B2C), Unternehmer (B2B) oder beide Gruppen hat wichtige Auswirkungen auf den Inhalt der AGB. Viele Regelungen aus Unternehmer-AGB sind in Verbraucher-AGB unzulässig und können abgemahnt werden. Hier haben Sie also schon 6 mögliche verschiedene AGB Varianten:

  • AGB für den Verkauf von Waren
  • B2B AGB für den Verkauf digitaler Inhalte
  • B2B AGB für Dienstleistungen
  • B2B AGB für den Verkauf von Waren
  • B2C AGB für den Verkauf digitaler Inhalte B2C
  • AGB für Dienstleistungen B2C

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3. Alles in einem Shop: Waren, Digitale Inhalte und Dienstleistungen

Oft ist es so, dass in einem Shop nicht nur “echte” physische Waren verkauft werden, sondern gleichzeitig auch Software oder digitale Inhalte. In vielen Bereichen werden auch Waren und Dienstleistungen angeboten. Hier haben Sie dann unzählige mögliche Varianten, die Sie mit den jeweils passenden AGB-Regelungen abmahnfähig umsetzen müssen.

Daran sehen Sie auch, warum copy & paste bei AGB keine gute Idee ist. Und vom internationalen Verkauf haben wir noch gar nicht gesprochen…

Was muss in Verkaufs – AGB inhaltlich geregelt werden?

  • Verwender
  • Geltungsbereich
  • Vertragsschluss
  • Zahlung
  • Zahlungsverzug
  • Annahmeverzug
  • Eigentumsvorbehalt
  • Nutzungsrechteübertragung
  • Lieferung, Lieferbeschränkungen
  • Gewährleistung
  • ggf. Garantien
  • Haftung
  • Datenschutz
  • shopspezifische Details
  • Gerichtsstand
  • Anwendbares Recht
  • Salvatorische Klausel

8. Woher bekommen Shopbetreiber passende AGB?

Wenn Sie rechtlich abgesichert sein wollen, sollten Sie Ihre Selbständigkeit also nicht mit geklauten AGB beginnen. Shopbetreiber haben 2 Möglichkeiten:

1. Individuelle AGB vom spezialisierten Rechtsanwalt

Eine individuelle Erstellung der notwendigen Rechtstexte (AGB, Widerruf, Impressum usw.) inklusive einer anwaltliche Shopprüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt ist natürlich die sicherste und beste Lösung.

Vorteile der AGB Erstellung durch einen Anwalt:

  • 100% passend für Ihren Shop
  • Sie können individuelle Regelungen treffen
  • Ihr Shop wird tatsächlich durch einen Rechtsanwalt geprüft
  • rechtssicher und mit Haftung des Anwalts

Zur AGB-Erstellung durch einen Rechtsanwalt einige Tipps:

AGB-Recht ist schwierig. Klären Sie, ob der Rechtsanwalt, den Sie mit der Erstellung der AGB beauftragen, wirklich fit ist im Bereich Online Shops.

 

Alles hängt mit allem zusammen. Wenn möglich sollten AGB Erstellung und Prüfung des Online Shops/ der Bestellprozesse vom selben Rechtsanwalt durchgeführt werden.

 

Damit es keine bösen Überraschungen gibt: Vereinbaren Sie mit Ihrem Anwalt möglichst einen Festpreis für AGB Erstellung und Shopprüfung.

 

 up to date bleiben: Fragen Sie ob es einen Update-Service für den Fall von Rechtsänderungen gibt und was dieser kostet.

 

Praxis-Tipp:
Sie können sich hier gern das Angebot meiner Kanzlei für die umfassende Prüfung Ihres Online Shops ansehen: https://www.e-recht24.de/mitglieder/check-online-shop-b2c-agb/

2. Automatisierte Lösungen für Rechtstexte

Wenn Sie keine individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt benötigen oder wenn anwaltliche Beratung gerade in der Gründungsphase zu teuer ist, können Sie auch auf automatisierte Lösungen für Rechtstexte zurückgreifen.

Vorteile:

  • schnell
  • preiswert
  • oft mit Schnittstellen und automatischer Aktualisierung

Wir bieten dafür ebenfalls eine preiswerte und professionelle Lösung. Als Shopbetreiber können Sie sich hier informieren:

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Selbstverständlich gibt es nicht nur die Kanzlei Siebert Lexow und nicht nur die Rechtstexte, die wir über eRecht24 anbieten. Sie werden aber sicher verstehen, dass wir hier nicht unbedingt Werbung für unsere Wettbewerber machen wollen. Vor allem da wir wirklich gut sind 😉 .

3. Prüfen vorhandener AGB

Oft kommen Mandanten zu mir und fragen ob ich als Anwalt bestehende AGB prüfe.

Die Idee dahinter: Wenn ich mir als Shopbetreiber schon mal selbst AGB zusammenstelle, kann das Prüfen durch einen Rechtsanwalt dann ja nicht so teuer werden.

Das stimmt aber in 99% der Fälle nicht.

1. Das Prüfen von AGB ist oft viel aufwändiger als das neu Erstellen. Das Problem dabei: Der Rechtsanwalt muss jeden Satz und jedes Wort der AGB prüfen. Auch wenn ein Anwalt nur einen Satz in den AGB verändert, haftet er für die gesamten AGB. Da aber jeder Anwalt „seine“ AGB und seinen Aufbau hat, ist da neu Erstellen dann oft schneller und preiswerter erledigt als das Prüfen und Ändern eines jeden Satzes.

2. “Ich habe mir schonmal AGB erstellt” heißt, der Mandant hat die AGB wild im Internet bei anderen Shops zusammen kopiert. Als Anwalt ist es dann aber natürlich gefährlich, geklaute AGB zu bearbeiten. Auch hier ist das neu Erstellen dann oft die bessere Vorgehensweise.

9. Checkliste AGB für Online Shops

Diese 6 Punkte sollten Sie für Ihre AGB beachten

1. AGB oder keine AGB?

AGB sind das rechtliche Rückgrat Ihres Shops. Auch wenn es keine direkte „AGB-Pflicht“ gibt, indirekt gibt aufgrund der zahllosen Vorgaben des fernabsatzrechts doch eine solche Pflicht.

Jeder Shopbetreiber sollte neben korrekten Widerrufstexten eigene AGB nutzen.

2. B2C oder B2B?

Die erste wichtige Unterscheidung: Verkaufen Sie nur an Unternehmer (B2B Shop) oder auch an Verbraucher (B2C)?

Wenn Sie auch an Verbraucher verkaufen sind viele AGB Klauseln aus dem B2B Bereich tabu. Hier besteht Abmahngefahr!

3. Kopieren Sie keine fremden AGB

Es gibt keine „Muster-AGB“ die für alle passen. Zahlung, Verzug, Versand & Lieferung und viele anderen Punkte müssen auf Ihren Shop angepasst sein. Und: Mit der Übernahme fremder AGB riskieren Sie, vom Verfasser abgemahnt zu werden.

Die AGB müssen für Ihren Shop passen.

4. Die richtige Einbindung der AGB

AGB einfach irgendwo in Ihren Shop einstellen reicht nicht aus.  AGB müssen wirksam in den Vertrag mit den Kunden einbezogen werden. Sonst ist es so als hätten Sie keine AGB.

Fügen Sie auf Ihrer  Bestellseite einen Hinweis „Es gelten unsere AGB“ ein und verlinken Sie auf Ihre AGB.

5. Checkbox oder nicht?

Das ist eine Frage des Geschmackes. Es gibt keine Pflicht, das AGB explizit per Checkbox und Häkchen bestätigt werden müssen. Und jeder Klick mehr geht natürlich zulasten der Usability. Andererseits haben sie die Kunden längst an das Abhaken von AGB in Shops gewöhnt.

Wer auf Nummer sicher gehen will lässt die Kunden per Checkbox zustimmen.

6. Aktualität der AGB

Nichts ändert sich schneller als Verbraucherrecht im Internet. AGB Klauseln die jahrelang in Ordnung waren können von einem Tag auf den anderen von Gerichten als unzulässig eingestuft werden. Dann riskieren alle Shops mit diesen AGB Klauseln verwenden eine Abmahnung.

Sorgen Sie dafür dass Ihre AGB regelmäßig aktualisiert werden.

 

Autor: Rechtsanwalt Sören Siebert

Quelle: Rechtsberatung AGB und Online Shops